AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen BAUTRO AG

 

  1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen der BAUTRO AG, Baar, resp. der BAUTRO Schadenmanagement AG, Baar (nachfolgend BAUTRO) und ihren Vertragspartnern vereinbarten Offerten, Auftragsbestätigungen, Werkverträgen, Aufträgen und Rechnungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen oder spezifische Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

 

  1. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

Vertragspartner (und damit zahlungspflichtig) ist derjenige, der der BAUTRO den Auftrag erteilt. Alle Angebote der BAUTRO sind freibleibend. Mündliche Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der BAUTRO verbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die BAUTRO das Angebot des Vertragspartners annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel in Textform (Auftragsbestätigung). Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleichgestellt ist die vorbehaltslose Erfüllung der Leistung durch die BAUTRO. Weicht die Auftragsbestätigung der BAUTRO vom Angebot des Vertragspartners in einem oder mehreren Punkten ab, so gelten diese Abweichungen vom Vertragspartner als angenommen, wenn er diese nicht innert eines Arbeitstages ausdrücklich ablehnt.

  1. Kostenvoranschläge

Auf Wunsch des Vertragspartners erstellt die BAUTRO im Hinblick auf einen allfälligen Vertragsschluss Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge sind in jedem Fall ohne Verbindlichkeit und als blosser Richtpreis (Ungefährpreis) zu verstehen. Die Offerten sind 90 Tage ab Offertdatum gültig. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Die Erstbesichtigung am Schadenort durch die BAUTRO ist kostenpflichtig.

  1. Beizug Dritter

Die BAUTRO kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte, namentlich Hilfspersonen oder Subunternehmer, beiziehen. Die Haftung für die beigezogenen Dritten ist innerhalb der gesetzlichen Schraken ausgeschlossen. Die BAUTRO ist überdies berechtigt und ermächtigt, namens des Vertragspartners Zusatzaufträge an Dritte zu erteilen, sodass zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten direkt ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Die BAUTRO darf Informationen und Daten, welche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, an die vorstehend genannten Dritten weitergeben.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der BAUTRO sind jeweils innert 30 Tage netto zahlbar. Hält der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% p.a. sowie im Inkassofall zusätzliche Gebühren zu bezahlen.

Beanstandungen von Rechnungen sind innert 10 Tagen an die ausführende Niederlassung zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.

  1. Haftung

Soweit die nachfolgenden Bestimmungen oder eine entsprechende Individualabrede nichts Abweichendes vorsehen, sind sämtliche Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche des Vertragspartners gegen die BAUTRO – in den Schranken des Gesetzes – ausgeschlossen. Von diesem Gewährleistungs- und Haftungsausschlusses erfasst ist auch eine allfällige Vertragsanfechtung zufolge Grundlagenirrtums.

  1. Verzicht auf die Verrechnung

Der Vertragspartner verzichtet im Sinne von Art. 126 OR darauf, gegen die Forderungen der BAUTRO allfällige Gegenforderungen (wie z.B. Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw.) verrechnungsweise geltend zu machen. Streitigkeiten oder Uneinigkeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, Zahlungen einzubehalten oder von Fakturen abzuziehen.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist Schweizer Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar ZG.

Baar, 27. Juni 2019